Aktuelles

Bekanntmachung für die Erziehungsberechtigte

23. April 2012
Informationen
Hinweis für die Erziehungsberechtigten bei Neuaufnahme in Kindertageseinrichtungen
Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle innerhalb oder außerhalb der Gemeinde ihr Kind betreut werden soll.

Sie haben den Betreuungsbedarf in der Regel 6 Monate im Voraus
  • bei der gewünschten Einrichtung und
  • bei der Wohnortgemeinde
unter Angabe der gewünschten Einrichtung anzumelden.

Wichtig!
Wollen die Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Wohnortgemeinde besucht, müssen sie vorher unbedingt eine Kostenzusicherung von der Wohnortgemeinde einholen.


Besucht ein Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Gemeinde Muldenhammer, hat die Gemeinde Muldenhammer z.B. für ein Krippenkind bei neunstündiger Betreuung monatlich 441 € an die aufnehmende Gemeinde zu zahlen.
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